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Jonny K.-Verfahren ist rechtskräftig

Hinzugefügt 31 March von IAmJonnyIn News Archiv0 Kommentare

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Jonny K.-Verfahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. März 2014 die Revisionen der Angeklagten gegen ihre Verurteilungen als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die 9. große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Jugendkammer- hatte die sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 25 Jahren am 15. August 2013 wegen eines am 14. Oktober 2012 erfolgten gemeinschaftlichen Angriffs auf Jonny K. zu Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt. Fünf der Angeklagten wurden der gefährlichen Köperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei für schuldig befunden. Der Angeklagte Onur U. war zusätzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.

Dies ist die Pressemitteilung von heute gewesen.

 

Was bedeutet das jetzt genau?

Die VERURTEILTEN Täter bekommen in nächster Zeit Post über die verworfenen Revisionsanträge.
Dies kann innerhalb von 10 Tagen passieren oder bis bis zu 3 Monaten dauern.
Je nachdem wie voll die Gefängnisse sind muss dann die Haft angetreten werden.
Laut Gerichtssprecher Kaehne: „Das ist keine Sache, die heute oder morgen passiert. Schätzungen geben wir nicht raus – die Akte geht vom BGH zum Generalbundesanwalt, dann zur Staatsanwaltschaft Berlin, dann zum Landgericht Berlin, dann an die Staatsanwaltschaft zurück und dann wird vollstreckt. Das ist der vom Gesetz vorgeschriebene Weg der Akte.“

Zu den Strafen:
die fünf VERURTEILTEN Täter die noch auf freiem Fuß sind haben Strafen zwischen 2,3 Jahren- 2,6 Jahren bekommen, es werden nun die U-Haftstrafen abgezogen ( 2- 6 Monate).
Die eigentlichen Strafe werden meist 50% in Haft verbracht und der Rest auf Bewährung ausgesprochen, je nach Verhalten der Verurteilten während der Haftstrafen.

 

 

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