Giuseppe Marcone
Giuseppe M., die Person, der Freund, der Familienmensch:
Giuseppe Marcone wurde am 14.06.1988 als Sohn bulgarischer und italienischer Immigranten in Deutschland geboren. Er wuchs in Berlin Charlottenburg auf und wurde durch die verschiedensten Einflüsse, sei es durch Familie, Freunde oder persönliche Erfahrungen sehr positiv geprägt und beeinflusst und hinterließ bei jedem, der ihn kennen lernen durfte, einen prägenden Eindruck. Giuseppe war ein aufgeschlossener, sympathischer und vor allem hilfsbereiter Junge, dessen Wertevorstellung in unser heutigen gefühlserkalteten Gesellschaft bemerkenswert und inspirierend auf seine Mitmenschen wirkte. Diese großartigen Charakterzüge beschafften ihm Beliebtheit und Freundschaften, wo er sich auch zeigte. Giuseppe schaffte es, sich in die verschiedensten Freundeskreise zu integrieren und verpasste jeder dieser Gruppen eine ganz besondere Marke. Man war stolz, Giuseppe einen Freund nennen zu dürfen, denn egal wie viele Freunde er hatte, er versuchte stets, für jeden da zu sein, genug Zeit zu investieren und Interesse am Privatleben anderer zu zeigen.
Der Vorfall/Auszüge aus dem Gerichtsurteil (535)234 Js 4622/11 Ks(13/11) Guiseppe Marcone, das spätere Opfer, und Raul S. Der damals 23 Jahre alte Guiseppe Marcone, der im Oktober 2011 in Bayern eine Gebirgsjägerausbildung bei der Bundeswehr aufnehmen wollte und deswegen in den vorangegangenen Monaten sehr viel Sport getrieben hatte, und der seinerzeit 21 Jahre alte Student Raul S. verbrachten die späten Abendstunden des 16. September 2011 gemeinsam mit ihren ehemaligen Schulkameraden Maximilian und Tobias König und Patrick Fengler in der Wohnung des Zeugen Maximilian König. Gegenstand der gemeinsamen Unterhaltung war unter anderem, wie man sich am besten in Gewalt- bzw. Konfliktsituationen verhält. Übereinstimmend war man der Meinung, dass man derartigen Konfrontationen aus dem Wege gehen und deeskalierend einwirken solle. Giuseppe Marcone, der keinerlei Alkohol getrunken hatte, und Raul S. verließen am 17. September 2011 gegen 4.30 Uhr die Wohnung des Zeugen Maximilian König und gingen zu Fuß -der Geschädigte Marcone unter Mitnahme seines Fahrrades- zu dem in der Nähe gelegenen U-Bahnhof Kaiserdamm, um von dort aus mit der U-Bahn einen Teil des Heimweges zurückzulegen.
Das Tatgeschehen 1. Das Aufeinandertreffen der Geschädigten mit den Angeklagten Während Giuseppe Marcone und Raul S. über den U-Bahnzugang an der Straßenecke Rognitzstraße/Ecke Kaiserdamm den U-Bahnhof betraten, warteten hier bereits die Angeklagten mit dem Zeugen Abu-Zer auf den Zeugen lIiksiz. Dieser war kurz zuvor am UBahnhof Deutsche Oper mit dem dort in der Nähe wohnenden Zeugen Can ausgestiegen, um sich aus dessen Wohnung einen Pullover zu holen und sich anschließend verabredungsgemäß mit den Angeklagten und dem Zeugen Abu-Zer am U-Bahnhof Kaiserdamm zu treffen. Als Giuseppe Marcone und Raul S. einige Meter den Bahnsteig entlang gelaufen waren, kamen ihnen dort der Angeklagte Tatar und der Zeuge Abu-Zer entgegen, während der Angeklagte Bülbül zunächst im hinteren Teil des Bahnsteigs auf einer Bank sitzen blieb. Der Angeklagte Tatar und der Zeuge Abu-Zer fragten Giuseppe Marcone und Raul S. nach einer Zigarette. Hierauf äußerte der Zeuge Stern höflich, dass er nur noch zwei Zigaretten habe und diese gern selbst rauchen wolle, zumal er auf seinem Heimweg keine Gelegenheit mehr habe, noch Zigaretten zu kaufen. Jetzt entgegnete der Angeklagte Tatar dem Zeugen Stern und Giuseppe Marcone in aggressiver Weise, dass sich beide “verpissen sollten, da sonst noch etwas passiere”. Giuseppe Marcone, der bis dahin auf das Ansinnen des Angeklagten Tatar nicht eingegangen war, äußerte fragend, weshalb er den U-Bahnhof verlassen solle, da in wenigen Minuten die U-Bahn komme. Nunmehr entgegnete der Angeklagte,Tatar dem späteren Geschädigten Giuseppe Marcone, dass er nicht frech werden solle. In diesem Moment forderte der Zeuge Stern, der aufgeregt war und die Situation für allzu bedrohlich hielt, seinen Freund Giuseppe mehrfach auf, mit ihm den U-Bahnhof zu verlassen. Um einer weitergehenden Konfrontation aus dem Weg zu gehen, kehrten schließlich der Zeuge Stern und der Geschädigte Marcone unter Mitnahme seines Fahrrades um und gingen wieder in die Richtung, aus der sie gekommen waren, um den U-Bahnhof zu verlassen……. Der Angeklagte Tatar folgte jedoch den beiden und lief parallel zu Giuseppe Marcone und Raul S. in Richtung U-Bahn-Ausgang. Hierbei wirkte er provozierend auf den Geschädigten Marcone ein, indem er seine Jacke auszog, in Richtung von dessen Kopf Schlagbewegungen ausführte sowie den Angeklagten Bülbül und den Zeugen Abu-Zer heran winkte. Darüber hinaus bedrohte er Giuseppe mit den Worten, dass er ihn im Einzelkampf “ficken” werde und machte abfällige und beleidigende Bemerkungen. Giuseppe Marcone ließ sich von den Provokationen des Angeklagten Tatar aber nicht beeindrucken und schob sein Fahrrad ruhig in Richtung Ausgang. Kurz vor der aus dem U-Bahnhof zur Straße führenden Treppe kramte der Zeuge Stern aus seiner Tasche eine Zigarettenschachtel hervor und warf sie entweder dem Angeklagten Tatar zu oder ließ sie auf den Boden fallen. In diesem Zusammenhang erklärte er dem Angeklagten Tatar, dass er die Zigaretten nehmen und ihn und seinen Begleiter -Giuseppe Marcone- einfach in Ruhe lassen solle. Plötzlich trat der Angeklagte Bülbül auf Giuseppe Marcone hinzu und versetzte ihm mit seiner flachen Hand von der Seite einen Schlag ins Gesicht. Er hatte das Geschehen teilweise beobachtet und durch das provokative und aggressive Vorgehen seines Freundes Ali Tatar war ihm klar, dass dieser eine körperliche Auseinandersetzung mit Giuseppe Marcone suchte. 1. Die Einlassungen der Angeklagten Beide Angeklagte räumen ein, Giuseppe Marcone im U-Bahnhof Kaiserdamm geschlagen zu haben. Der Angeklagte Tatar hat ferner zugegeben, dass er Giuseppe Marcone hinterher gelaufen sei, als dieser aus dem U-Bahnhof Kaiserdamm gerannt sei um weiter mit Gewalt gegen den Geschädigten und den Zeugen Stern vorzugehen und seinen tätlichen Angriff fortzusetzen.
c. Das Motiv für die Flucht Giuseppe Marcones über den Kaiserdamm: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass Giuseppe Marcone aus Angst vor weiteren gewalttätigen Übergriffen des Angeklagten Tatar über den Kaiserdamm gelaufen ist. Der Zeuge Stern hat in diesem Zusammenhang glaubhaft bekundet, dass er noch nie in eine solche Situation hineingeraten sei. Der laute Tonfall des Angeklagten Tatar und dessen brutales, aggressives Auftreten habe ihn verunsichert. Ein Ende der Konfrontation habe er noch nicht gesehen. In seiner polizeilichen Vernehmung vom 18. September 2011 habe er deswegen auch insoweit angegeben -die Kammer hatte dem Zeugen aus der genannten Vernehmung einen entsprechenden Vorhalt gemacht-, dass er richtig in Panik geraten sei und Angst um sein Leben gehabt habe. Er glaube, dass es bei Giuseppe Marcone genauso gewesen sei. Als Giuseppe ihn nach dem Schlagabtausch an bzw. auf den Treppenstufen des U-Bahnausganges aufgefordert habe, sein mittlerweile auf dem Boden liegendes Fahrrad zu nehmen und damit wegzufahren, habe er das Fahrrad aufgenommen und sei damit als erster die Treppenstufen hinaufgeeilt, hinter ihm sein Freund Giuseppe Marcone. Der Angeklagte Tatar habe bereits im Treppenbereich des U-Bahnhofs Giuseppe Marcone verfolgt. Dass Giuseppe Marcone bei seiner Flucht den Weg über eine breite Straße wie den Kaiserdamm wählt und dabei von einem Auto erfasst wird und zu Tode kommt, war für den Angeklagten ohne weiteres vorhersehbar, mag dies auch angesichts des zum Tatzeitpunkt auf dem Kaiserdamm geringen Verkehrsaufkommens nicht überaus wahrscheinlich gewesen sein.
Die Angeklagten werden verurteilt, der Angeklagte Tatar wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei (2) Jahren, der Angeklagte Bülbül wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier (4) Monaten. Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte Tatar ist nicht vorbestraft, aber bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn am 30. Juni 2008 -(425 Os) 22 Ju Js 2045/07 (37/08)- wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung zu einer Woche Arrest. Die Entscheidung ist am 8: Juli 2008 rechtskräftig geworden
Der Angeklagte Bülbül ist nicht vorbestraft, aber bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Am 30. Oktober 2006 sah die Staatsanwaltschaft Berlin -4 Ju Js 2675/06- in einem gegen den Angeklagten Bülbül wegen vorsätzlicher Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahren gemäß §45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung ab. In einem weiteren Verfahren wegen Diebstahls sah die Staatsanwaltschaft Berlin -4 Ju Js 2040/09- am 3. November 2009 gemäß § 45 Abs. 1 JGG von der Verfolgung ab.
Dieser Inhalt stammt von Vaja Marcone
Ich wünsche aus tiefem Herzen,dass die Familien Frieden finden und sich die Schuldigen ihrer Schuld stellen.
Wie ich den Islam als ehemaliger Moslem sehe. (Mehrdad)
Wir hören immer wieder von so genannten “Islamexperten”, dass der Koran und die islamische Religion, die auf dem Koran basieren,friedlich seien und mit Demokratie und Toleranz vereinbar seien.
Ich bin weissgott kein Experte im Sinne der islamischen Theorie, sondern wenn überhaupt etwas Fachkundig, was die islamische Praxis angeht. Ich war lediglich ein Moslem aus dem heutigen Iran und bin erst hier in Deutschland aus dem Islam ausgetreten, weil dies in meine Heimat die Todesstrafe nach sich zieht.
Mein Austritt kam unmittelbar nach den schrecklichen Ereignissen von 11/9. Letztlich ist das der einzige Weg, sich von Terroristen im Namen Allahs zu distanzieren, WEIL dieser Terror leider islamisch gesehen legitimiert werden kann. Hier geht es nicht darum, ob friedliche Muslime ihr Handeln islamisch legitimieren können, sondern um islamische Terroristen, die ihre Taten völlig zurecht als islamische Taten im Sinne Allahs und Mohammeds bezeichnen.
Ich möchte dies anhand einiger Beispiele aus dem Koran verdeutlichen. Meine Koranübersetzungen habe ich ausschließlich von der Seite http://www.islam.de. Diese Seite gehört zum “Zentralrat der Muslime in Deutschland”. der Vorsitzende dieses Vereins ist der in Saudi-Arabien geborener “Dr. Nadeem Elyas”. Dieser Mann war Gegenstand einer Panorama-Sendung, wo Videoaufzeichnungen gezeigt wurden, auf denen er die Vernichtung des Westens vorhersagte, wenn dieser sich nicht so entwickelt, wie er es für Richtig hält. Ferner war dieser Mann nachweislich Mitglied der Muslimbruderschaft und er hat sich strikt geweigert, die Steinigung als Strafe abzulehnen.
Wenn man Koranübersetzungen von solch einer Seite nimmt, dann kann einem wohl kaum “Verdrehung” und “Verfälschung” vorgeworfen werden, was Muslime besonders gerne gegen Fakten aus dem Koran tun.
Ich fange also an:
-Kann ein Muslim, der gezielt ungläubige Zivilisten tötet, dies mit dem Koran vereinbaren?
Leider JA.
In der Koranübersetzung von http://www.islam.de heißt es in der Sure 2, Vers 191:
“Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten.”
Dies nimmt man auch gerne als Legitimation, Islamaustreter (Apostaten) und Missionare zu töten.
Weiter heißt es in der Sure 4, Vers 89:
“Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer.”
-Legitimiert der Koran Selbstmordanschläge?
JA.
Hierzu aus der Sure 9, Vers 111:
“Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft: Sie kämpfen für Allahs Sache, sie töten und werden getötet;”
Die Gläubigen kämpfen also gegen die Ungläubigen (Jeder, der Mohamad als letzten Propheten Gottes leugnet) mit dem Versprechen Allahs, dass auf sie das Paradies wartet, wenn sie fallen.
-Kann man sich als Nicht-Moslem auf Waffenstillstandsversprechen von Moslems einlassen?
NEIN.
Hierzu die klare und unmissverständliche Forderung Allahs in Sure 47, Vers 35:
“So lasset (im Kampf) nicht nach und ruft nicht zum Waffenstillstand auf, wo ihr doch die Oberhand habt. Und Allah ist mit euch, und Er wird euch eure Taten nicht schmälern.”
Solange Moslems also schwächer als die Ungläubigen sind, sollen sie diese in Frieden einlullen, um dann plötzlich den Waffenstillstand zu brechen und die Ungläubigen zu Vernichten. So hat es Mohammed mit den Bewohnern von Mekka gemacht und leider Gottes haben unsere Medien dieses islamische “Hudna” mit dem Begriff “Waffenstillstand” (Waffenruhe mit darauf folgende Friedensverhandlungen) wie wir es kennen gleichgesetzt. Diese Medien haben sich dann auch gewundert, warum Israel z.B. auf eine Hudna der islamischen Terrorbanden nicht eingegangen ist.
Diese Sure kann man auch perfekt auf hier lebende Moslems anwenden. Solange sie in der Minderheit sind, sollen sie sich ruhig verhalten und uns täuschen. Wenn sie aber stark genug sind, dann müssen sie uns und unsere Demokratie bekämpfen.
-Wer ist eigentlich in den Augen Allahs ein Ungläubiger. Wo wir doch hier soviel über Tötung von Ungläubigen im Namen Allahs reden?
Dazu heißt es in der Sure 5, Vers 17:
“Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: “Allah ist der Messias, der Sohn der Maria.”
Also alle Menschen, die behaupten, Jesus sei Gottes Sohn gelten als Ungläubige. Das sind etwa 2 Milliarden Christen Weltweit. Wer die islamische Version von Jesus infrage Stellt, ist ein Ungläubiger und somit ein legitimes Ziel.
Weiter heißt es (im Koran):
” Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil. ”
Wenn es also jemand wagt, Mohammed nicht als Propheten nicht zu, dann ist es aus der Sicht des Koran Pflicht, dass er diese schreckliche Behandlung erfährt, die oben so detailliert gefordert wird. Fast könnte man meinen, dass Allah ein Folterknecht ist. Von einem barmherzigen Gott der Liebe ist hier jedenfalls keine Spur.
Die Folter und der Terror im Namen Allahs gehen jedoch weiter in der Sure 8. Vers 12:
“Da gab dein Herr den Engeln ein: “Ich bin mit euch; so festigt denn die Gläubigen. In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen. Trefft (sie) oberhalb des Nackens und schlagt ihnen jeden Finger ab!”
-Dürfen Moslems sich in eine mehrheitlich christliche/jüdische Gesellschaft integrieren?
Dazu ist der Koran sehr Klar und Unmissverständlich in der Sure 5, Vers 51:
“O ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Beschützern (Freunden). Sie sind einander Beschützer (Freunde). Und wer sie von euch zu Beschützern (Freunden) nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg.”
Wie kann sich jemand in eine Gesellschaft integrieren, deren Schutz (viele andere Übersetzungen sprechen von Freundschaft, wie oben angemerkt und nicht von Schutz) und Freundschaft er nicht annehmen darf?
Ist es unter diesen Umständen noch Verwunderlich, dass moslemische Minderheiten von den Philippinen über Thailand und Kaschmir bis nach Israel, Frankreich, und Deutschland so viele Probleme mit der Integration in eine unislamische Mehrheitsgesellschaft haben? Liegt das Scheitern der Integration an all diesen unterschiedlichen Gesellschaften oder hat das etwa doch mit dem Islam zutun?
Was ist nun das Ziel des Islam, wenn man den Koran als Quelle nimmt?
Hierzu gibt es Auskunft in Sure 8, Vers 39:
” Und kämpft gegen sie, damit keine Verführung mehr stattfinden kann und (kämpft,) bis sämtliche Verehrung auf Allah allein gerichtet ist. Stehen sie jedoch (vom Unglauben) ab, dann, wahrlich, sieht Allah sehr wohl, was sie tun.”
Verehrung Allahs bedeutet wohlgemerkt die Annerkennung Mohamads als letzten Propheten Allahs. Das ist etwas, was kein Christ oder Jude der Welt tun kann, ohne seine eigene Religion aufzugeben. Es soll also gekämpft werden, bis ein “islamischer Frieden”, also eine Gleichschaltung aller Meinungen und Glauben im Sinne des Islam erreicht ist. Es gibt andere totalitäre Systeme, die auch etwas Ähnliches als Idealbild und Endziel anstreben. Ist es jetzt noch verwunderlich, dass die einst höchste islamische Geistlichkeit (der damalige Großmufti von Jerusalem) ein enger Verbündeter Hitlers war und für diesen SS-Divisionen aufgestellt hat? Wundert noch jemanden, dass es enge Kooperationen zwischen islamischen und linksextremen Terrorgruppen gab und gibt?
Weiter heißt es in Sure 48, Vers 28:
“Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Führung und der wahren Religion geschickt hat, auf dass Er sie über jede andere Religion siegen lasse. Und Allah genügt als Zeuge.”
Dies bedarf wohl keinerlei Erklärung, dass das Ziel klar und unmissverständlich formuliert ist. Wenn sich also Jemand Moslem nennt, dann muss er sich mit diese totalitäre und nach Alleinherrschaft strebende Zielsetzung des Islam identifizieren lassen. Weder darf ein Moslem Mohamads Angriffskriege und Massaker kritisieren, noch darf er Passagen aus dem Koran einfach weglassen, da dies das Wort Allahs ist und nur als Ganzes wahrzunehmen ist.
Nun mögen einige Leute sagen, dass es ja auch in der Bibel oder in der Thora solche Passagen gibt.
Diesen Leuten will ich mit folgende Argumentation entgegentreten:
Der Islam sieht sich nicht nur als eine Religion, sondern eher als eine Weltanschauung, welche alle Lebensbereiche dominieren will. Eine Teilung der Macht kommt nicht in Frage. Ebenso kommt es nicht in Frage, dass von Menschenhand gemachte Gesetze über die Gesetze Allahs gestellt werden.
Dies ist nicht meine Ansicht, sondern die Ansicht von gläubigen Moslems.
Dies ist auch der Grund, warum keines der fast 50 mehrheitlich islamischen Staaten der Welt z.B. auch nur annähernd so demokratisch ist, wie der einzige jüdisch geprägte Staat der Welt oder wie der “christliche” Westen. Es gibt heutzutage keine einzige christliche Diktatur, aber etliche moslemische Diktaturen, die zu den schlimmsten Regimes der Welt gehören. Ich selbst habe in einem dieser Regime gelebt.
Die Webseite “Muslim§Recht” bringt es auf den Punkt:
http://www.muslimrecht.de/muslimrecht/vorfaelle/Inland/1713.php
“Der Islam ist eine Lebensordnung, die alle Aspekte des Lebens und eines Staates erfolgreich zu regeln vermag. Die Entscheidungsfreiheit, unter welchen Gesetzen die Muslime in ihren Ländern regiert werden wollen, existiert nicht.”
Dies lässt etwaige Zitate aus der Bibel oder Thora in einem völlig anderen Licht erscheinen, als solche Befehle Allahs aus dem Koran.
-Ist es wahr, dass Moslems keine Demonstration gegen Terror im Namen des Islam veranstalten können, weil (die Lieblingsausrede von Moslems) ihnen die “Organisation” dafür fehlt?
Als Anfang der 90er Jahre in Mölln und Solingen Nazis Ausländer töteten, gingen Millionen Deutsche auf die Strasse. Selbst im seit 50 Jahren terrorgeprüften Israel sind die größten Demonstrationen in der Geschichte des Landes Friedensdemonstrationen. Moslems, die ja angeblich keine Organisation haben sollen, organisieren Europaweit perfekt vorbereitete Demonstrationen gegen ein Kopftuchverbot. Andere Moslems sind dazu in der Lage, Einmal im Jahr an einem bestimmten Datum, am so genannten “Al-Quds Tag” weltweite Demonstrationen mit mehrere Millionen Teilnehmer zu organisieren, wo zur Vernichtung Israels aufgerufen wird.
Wie glaubwürdig klingen dann noch billige Ausreden, dass Moslems keine Organisation für eine Anti-Terror Demonstration hätten?
Der wahre Grund ist (leider), dass eine islamische Anti-Terror Demonstration gegen den weltweiten islamischen Terror eine Demonstration gegen den Koran, gegen Allahs Wort und gegen Mohamads´ Taten wäre. Und das wird und darf kein Moslem tun.
MFG, Mehrdad